Nutzung kommunaler Schwimmbäder für die SchülerInnen der Sandrosenschule

Anfrage der SPD | Anfragestellung: 29.09.2022

Anfrage

Einzelne Klassenelternbeiräte und Eltern von SchülerInnen der Sandrosenschule beklagen ein Ausbleiben des Schwimmunterrichts. Dies betrifft insbesondere die 4. Klassen, die bisher noch keinen Schwimmunterricht in ihrer Schullaufbahn an der Sandrosenschule erfahren haben. Den Eltern wurde nun mitgeteilt, dass auch in der 4. Klasse kein Schwimmunterricht im Butzbacher Schwimmbad in Aussicht gestellt werden kann.

Die Lehr- und Lerninhalte zum Thema „Schwimmen“ für SchülerInnen werden im Kerncurriculum Sport für die Primarstufe an hessischen Schulen geregelt.

 Hier heißt es u.a. mit Bezug zur Situation in Rockenberg:

Nicht an allen Schulstandorten kann der zuständige Schulträger Schwimmbäder zur Verfügung stellen. Daraus ergeben sich folgende Regelungen: Wenn einer Schule keine entsprechenden Übungsstätten (Schwimmbadzeiten) für den Schwimmunterricht zur Verfügung stehen, kann ein Verzicht auf den Schwimmunterricht nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt erfolgen.

 Die SPD-Fraktion fragt daher an

  • Welche Gründe werden – insbesondere von der Stadt Butzbach – angeführt, warum Rockenberger SchülerInnen keine Schwimmbadzeiten mehr zugeteilt bekommen?
  • Steht die Gemeinde Rockenberg mit der Stadt Butzbach und der Leitung der Sandrosenschule im Austausch, um eine zeitnahe Lösung zu erreichen? Welche Schritte sind bisher unternommen worden?
  • Welche Optionen (z.B. Ausweichen auf andere kommunale Schwimmbäder) sind bisher geprüft worden?
  • Inwiefern ist das Schulamt des Wetteraukreises in die Abstimmungen einbezogen und gibt es mit dem Schulamt ein Einvernehmen zum Verzicht auf den Schwimmunterricht (siehe Kerncurriculum Sport) ? Welche Konsequenzen hat das für die SchülerInnen der Sandrosenschule?
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