Bauleitplanung in den Ortsteilen Rockenberg und Oppershofen für eine innerörtliche Verdichtung

Antrag der SPD | Antrasstellung: 25.10.2021

Antrag

Die Gemeindevertretung möge beschließen, dass die innerörtlichen Siedlungsflächen von Rockenberg und Oppershofen, die derzeit einer baurechtlichen Betrachtung nach § 34 BauGB unterliegen, künftig durch einen geeigneten Bebauungsplan geregelt werden. Durch diesen Bebauungsplan soll die Innenentwicklung unterstützt und eine bauliche Verdichtung ermöglicht werden.

Begründung

Rockenberg und Oppershofen weisen seit Jahren eine hohe Anziehungskraft für eine Wohn- und Gewerbebebauung auf. Dies liegt unter anderem an der günstigen Lage im Rhein-Main-Gebiet, wie auch an der sehr guten lokalen sozialen Infrastruktur in der Gemeinde.

Damit verbunden ist aber auch ein erhöhter Flächenbedarf. In den letzten Jahren wurden mehrere Bebauungsgebiete realisiert, um dem hohen Wohnbedarf zu entsprechen. Erweiterungen der Gewerbeflächen werden ebenfalls diskutiert und sollten mit der Neuauflage des Regionalen Flächennutzungsplanes identifiziert werden.

Die Nachfrage nach Bauland and die Gemeinde bleibt weiterhin sehr hoch.

Um den Landverbrauch in der Fläche entgegenzuwirken, bietet es sich daher an, innerhalb des Bestandes offene und große unbebaute Flächen für eine rechtskräftige Bebauung umzuwandeln.

Hier bietet Rockenberg ein sehr hohes Potenzial.

Innerhalb der beiden Ortsteile gibt es eine Vielzahl großer Grundstücke, die aufgrund der aktuellen Bebauungspläne nicht bebaut werden können. Eine baurechtliche Teilung der Grundstücke mit der Möglichkeit einer zukünftigen Bebauung wird von vielen Eigentümern begrüßt. Ein Bauzwang sollte nicht erteilt werden.

In diesem Zusammenhang sei auf den Top 6 aus der Ausschusssitzung vom 06.09.21 verwiesen, wonach über eine städtebaulich Entwicklungsstudie beraten werden soll. Hierbei kommt es zu einer Verschneidung der Themenfelder Innenentwicklung, Flächennutzungsplanfortschreibung und ganzheitliche Planungskonzeption, was entsprechend zu berücksichtigen wäre.

Aus den hier genannten Gründen soll beschlossen werden, dass die Gemeinde

  • die potenziellen innerörtlichen Grundstücke erhebt, die für eine Bebauung in Frage kämen
  • die Bebauungsplanung in den beiden Ortsteilen aktualisiert, um für die innerörtliche Bebauung Baurecht herstellen zu können

Der konkrete Prozess möge dann detailliert ausgearbeitet werden.

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