Prüfung der Aufstellung von Plakatwänden

Gemeinsamer Antrag der Dorfpartei und SPD | Antrasstellung: 29.09.2021

Folgender Antrag wurde von uns und der der Dorfpartei gestellt:

Zu allen zukünftigen Wahlen dürfen Wahlplakate in Rockenberg nur noch an Plakatwänden angebracht werden, die von der Gemeinde an zentralen Orten aufgestellt werden.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, was die Errichtung von Plakatwänden in Rockenberg und Oppershofen inklusive Installierung kostet. Zudem sollen Vorschläge entwickelt werden wie viele dieser Wände aufgestellt werden und an welchen Stellen innerhalb der Gemeinde.
Dabei muss die Mindestmenge der Plakatwände/ gesetzliche Vorgaben geprüft und berücksichtigt werden. Es muss zusätzlich die Frage der Lagerung der Wände zwischen den Wahlen geklärt werden. Ein Austausch zu Erfahrungen in vergleichbaren Kommunen bietet sich dazu an.

Zur Begründung:
Immer wieder wird die Plakatierung im Vorfeld von Wahlen zu einem Stein des Anstoßes. Unnötig viele Plakate, die zum Teil mutwillig zerstört werden, können durch dieses Vorgehen vermieden werden. Viele Kommunen begegnen diesem Problem seit Jahren erfolgreich mit Plakatwänden, auf denen jede Partei oder Gruppierung eine feste Fläche zugewiesen bekommt. Die Wände dienen der parteiübergreifenden Information und Orientierung der Wählerinnen und Wähler. Da sie zumeist aus Holz bestehen und mit Papierplakaten beklebt werden, sind die Wände sehr umweltfreundlich, klimaschonend und mit unserem Vorgehen, dem Eintritt der Gemeinde Rockenberg in die Klimakommune, vereinbar. Zusätzlich dient dieses Vorgehen der Gleichbehandlung aller Parteien und Gruppierungen

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